GEMA (Musiklizenzierung)
Bei der Herstellung und Verbreitung von Tonträgern mit Werken des von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwalteten und geschützten Welt-Repertoires werden folgende Urheberrechte in Anspruch genommen:
Das Vervielfältigungsrecht der Urheber (§ 16 UrhG)
Das Verbreitungsrecht der Urheber (§ 17 UrhG)
Grundsätzlich gilt, dass vor Herstellung und Vertrieb von Tonträgern jeweils alle Rechte (Urheberrechte und sonstige Rechte) vor ihrer Inanspruchnahme erworben werden müssen.
Für die Nutzung dieser bei der GEMA geschützten Werke berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach den jeweiligen Abgabepreisen (Händlerabgabepreis oder Endverkaufspreis). Es kann auch eine sogenannte Mindestvergütung zur Anwendung kommen.
Als CD-/DVD-Hersteller sind wir verpflichtet, jede hergestellte CD und DVD der GEMA zu melden. Der Auftraggeber haftet für die Anmeldung und Bezahlung der GEMA-Lizenzen.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaft ist der steuerliche Sitz des Auftraggebers.
Kunden aus Österreich wenden sich z.B. an die AUME oder die AKM, Kunden aus der Schweiz an die SUISA.