CDSA (vormals IRMA)
Die CDSA (vormals IRMA - International Recording Media Association) ist die führende Vereinigung von Unternehmen der Medien- und Softwarebranche, die einen weltweiten Standard zur Bekämpfung von Piraterie und zum Schutz von geistigem Eigentum geschaffen hat. Unternehmen, die diesen Standard erreichen bzw. einhalten, werden von der CDSA zertifiziert.
Was bedeutet das für Sie als Kunden?
Wir fordern von Ihnen für jeden Pressauftrag zusätzliche Informationen in Form eines Datenblatts an und prüfen stichprobenweise auch die Lizenzsituation für den Auftrag.1. Welchen Nutzen bzw. Vorteile habe ich als Kunde von der CDSA-Zertifizierung?
Die Zertifizierung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Produkte nur legal vervielfältigt werden. Sie als unser Kunde sollen nicht unbeabsichtigt bzw. aus Unwissenheit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, die auf Grund einer unauthorisierten Vervielfältigung entstehen können. Wir geben Ihnen daher die Möglichkeit, die Lizenzsituation vor Auftragsvergabe zu prüfen und ggf. alle notwendigen Lizenzen einzuholen, um nicht der Piraterie verdächtigt zu werden.
2. Wie hoch ist der Aufwand, den ich als Kunde zusätzlich zur „normalen Bestellung“ habe? Welche zusätzlichen Informationen werden verlangt?
Wir benötigen Informationen zum Inhalt Ihrer Disc und zu Ihren Lizenz- bzw. Vervielfältigungsrechten. Die notwendigen Informationen werden mit einem Fragebogen ermittelt. Sollten Sie die Rechte am Inhalt nicht selbst besitzen, müssen Sie uns die entsprechenden Nachweise für die autorisierte Vervielfältigung vorlegen.
3. Gibt es dazu einen Fragebogen?
Die notwendigen Informationen werden anhand eines IPR-Datenblattes (Intellectual Property Rights = geistige Eigentumsrechte) abgefragt, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen. Dieses Formular müssen Sie künftig für alle Erstaufträge vollständig ausgefüllt zusammen mit Ihrem Auftrag einreichen. Auf diesem Formular werden Informationen zu den Inhalten und Ihren Vervielfältigungsrechten abgefragt. Sie erhalten natürlich eine genaue Anleitung, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern wird.
4. Was passiert, wenn ich nicht bereit bin die angeforderten Informationen herauszugeben bzw. wenn ich das zusätzliche Formular nicht ausfüllen?
In diesem Fall sind wir leider gezwungen, Ihren Auftrag abzuweisen. Wir müssen dann davon ausgehen, dass Sie die notwendigen Lizenzen nicht besitzen.
5. Was bedeutet es, wenn mein Auftrag in eine Stichprobe fällt?
Ihr Auftrag wird auf die Übereinstimmung mit Ihren Lizenzen geprüft. Diesbezüglich werden der Inhalt Ihrer Disc sowie alle zum Auftrag gehörenden Produktionsmaterialien (z. B. Booklets, Label…) kontrolliert und mit Ihren Angaben verglichen. Sollten wir hier Unstimmigkeiten feststellen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um dies zu klären.
6. Wie oft muss ich mit Stichprobenkontrollen rechnen?
Im Regelfall wird jeder zehnte Auftrag geprüft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder zehnte Ihrer Aufträge geprüft wird.
7. Muss ich mit einer Verzögerung der Auftragsbearbeitung rechnen bzw. erhöhen sich dadurch die Durchlaufzeiten?
Wir rechnen mit Ihrer Mitarbeit, und gehen daher davon aus, dass es zu keiner Verzögerung der Durchlaufzeiten kommen wird. Allerdings ist klar, dass im Fall einer Unstimmigkeit diese erst geklärt sein muss, bevor die Auslieferung stattfindet. Wir behalten uns das Recht vor, die Auslieferung zu verweigern, wenn die Lizenzsituation nicht hundertprozentig geklärt ist.
8. Was passiert, wenn ich eine Nachbestellung (ReOrder) einreiche?
Sofern Sie der IPR-Besitzer sind, benötigen wir bei einer unveränderten Nachbestellung das IPR-Datenblatt nicht mehr. Sind Sie aber nicht der IPR-Besitzer, oder sollten Sie bei einer Nachbestellung geringfügige Änderungen vornehmen (z. B. andere Drucksachen), dann zählen wir dies als Neuorder/Erstorder und es besteht wieder die Möglichkeit, dass Sie in eine Stichprobe fallen können.