FAQ - GEMA
-zurück-Muss ich meine Produktion bei der GEMA anmelden?
- JA, wenn Sie bei Ihrer Produktion Musik verwenden (in welcher Form auch immer), sind Sie dazu verpflichtet, die Nutzungsrechte, sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte vom Urheber zu erwerben.
- Wenn Sie keine Musik verwenden, müssen Sie die Produktion nicht bei der GEMA anmelden.
Wir bitten in diesem Falle um schriftliche Bestätigung mit unserem Formular.
- JA, auch hier benötigen wir die schriftliche Bestätigung der zuständigen Verwertungsgesellschaft.
- Soweit Sie die 'gemafreie' Musik von einem Musikverlag erworben haben, dürften Sie mit dem Kauf der CD bereits eine entsprechende Bestätigung der GEMA erhalten haben. Eine Kopie dieser Bestätigung ist als Nachweis ausreichend.
- JA.
- Laden Sie von der Homepage der GEMA das für Sie zutreffende Meldeformular. Die Gema unterscheidet nach Art der Musikverwendung - z.B. ob Sie eine Musik-CD produzieren, oder ob Sie Musik als Hintergrund für ein Video oder eine Diashow verwenden.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses bitte direkt an die GEMA!
- Bitte geben Sie in jedem Falle an, dass Sie für das Presswerk/Kopierwerk die Auslieferungsgenehmigung benötigen.
- Diese Auslieferungsgenehmigung lassen Sie bitte zu sich senden. Nach Erhalt mailen oder faxen Sie uns diese dann schnellstmöglich zu.
- NEIN, wir stellen bei der GEMA für Sie keinen Lizenzantrag. Nur Sie als Auftraggeber wissen, welche Inhalte sich auf Ihrem Master befinden.
- NEIN, Sie bekommen von uns eine Auftragsnummer nach Auftragserteilung und Eingang Ihrer Unterlagen bei uns im Hause. Eine pauschale Auftragsnummernvergabe im Vorfeld ist nicht möglich. Die Auslieferungsgenehmigung wird von der GEMA auch ohne Auftragsnummer ausgestellt.